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Punkte gibt's auch für Inline-Skater Rowdies auf Rollen müssen mit empfindlichen Strafen rechnen Auch Inlineskater können sich Punkte in Flensburg einhandeln, wenn sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Darauf hat die Rechtsanwaltskammer in Schleswig am Donnerstag hingewiesen. Wie Radfahrer oder Fußgänger müssten auch Skater, die einen Führerschein besitzen, mit einer Eintragung ins Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen, wenn sie schwere Ordnungswidrigkeiten begehen, die mit einem Bußgeld von 80 Mark oder mehr geahndet werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Kammer. Wenn sich zum Beispiel ein Skater nach einem Unfall aus dem Staub mache, ohne seine Personalien anzugeben, sei das Unfallflucht, die mit sieben Punkten in Flensburg und einem Strafverfahren bestraft werde. Inlineskates gelten als "sonstige Fortbewegungsmittel" im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Deshalb dürfen Skater weder Straßen noch Radwege, sondern nur Fußwege benutzen. Dort müssen sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Das Bundesverkehrsministerium prüft zur Zeit, ob die Skater rechtlich mit Radfahrern gleichgestellt werden sollten, um Unfälle zu vermeiden. Quelle: Nachrichtenarchiv ZDF, 20.4.2000
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