Punkte gibt's auch für Inline-Skater
Rowdies auf Rollen müssen mit empfindlichen Strafen
rechnen
Auch Inlineskater können sich Punkte in Flensburg einhandeln,
wenn sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Darauf hat die Rechtsanwaltskammer in Schleswig am Donnerstag
hingewiesen.
Wie Radfahrer oder Fußgänger müssten auch
Skater, die einen Führerschein besitzen, mit einer Eintragung
ins Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen, wenn sie
schwere Ordnungswidrigkeiten begehen, die mit einem Bußgeld
von 80 Mark oder mehr geahndet werden, heißt es in einer
Pressemitteilung der Kammer. Wenn sich zum Beispiel ein Skater
nach einem Unfall aus dem Staub mache, ohne seine Personalien
anzugeben, sei das Unfallflucht, die mit sieben Punkten in
Flensburg und einem Strafverfahren bestraft werde.
Inlineskates gelten als "sonstige Fortbewegungsmittel"
im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Deshalb dürfen
Skater weder Straßen noch Radwege, sondern nur Fußwege
benutzen. Dort müssen sie auf Fußgänger Rücksicht
nehmen. Das Bundesverkehrsministerium prüft zur Zeit,
ob die Skater rechtlich mit Radfahrern gleichgestellt werden
sollten, um Unfälle zu vermeiden.
Quelle: Nachrichtenarchiv ZDF, 20.4.2000
|